Vaterschaftstest
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Anleitung zur Entnahme von Mundschleimhautabstrichen
Die folgende Anleitung zur Entnahme eines Mundschleimhautabstrichs können Sie auch als PDF-file herunter laden (Anleitung zur Entnahme eines Mundschleimhautabstrichs).
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Nach 5 – 10 Werktagen übermitteln wir Ihnen das Ergebnis diskret auf dem von Ihnen gewünschten Weg in schriftlicher neutraler Form per Post oder Fax, per E-Mail oder auch telefonisch.
Hinweis:
Mundschleimhautabstriche können prinzipiell auch mit handelsüblichen Wattestäbchen (Q-Tips) entnommen werden. In diesem Falle sollten Sie unbedingt ein original verschlossenes Päckchen öffnen und die Stäbchen sofort verwenden. Nach dem Trocknen der Abstriche sollten nur diese einzeln in Klarsichtfolie eingeschlagen werden, damit ersichtlich ist, an welchem Ende die Q-Tips angefasst wurden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei der Verwendung von Q-Tips Kontaminationen mit Fremd-DNA auftreten können.
Für Analysenergebnisse dieser Art von Probenmaterial übernehmen wir keinerlei Garantie.
Häufig gestellte Fragen
Wie sicher ist der Vaterschaftstest?Wie lange dauert die Untersuchung?
Werden die Untersuchungsergebnisse vertraulich behandelt?
Welches Untersuchungsmaterial wird für die Durchführung eines DNA-Vaterschaftstests benötigt?
Wann beginnen Sie mit der Bearbeitung des Auftrages?
Ist die Untersuchung mit Schmerzen verbunden?
Wie alt muss das Kind sein, ehe ein Vaterschaftstest durchgeführt werden kann?
Kann ein DNA-Vaterschaftstests durchgeführt werden, wenn keine Proben der Mutter zur Verfügung stehen?
Wieviele Genorte (Markersysteme) untersuchen Sie?
Sind Sie ein Untersuchungslabor oder lediglich ein Vermittler von Vaterschaftstests?
Unterscheidet sich ein privater Vaterschaftstest von einem gerichtlichen Vaterschaftstest?
Können auch andere Verwandtschaftsverhältnisse untersucht werden?
Können bei der Untersuchung auch Informationen über genetische Veranlagungen oder Erbkrankheiten gewonnen werden?
Wie erfolgt die Übermittlung des Ergebnisses?
Was ist, wenn die zu untersuchenden Testpersonen unterschiedliche Wohnorte haben?
Wie sicher ist der Vaterschaftstest?
Der JenaGen-Vaterschaftstest ist sehr sicher. Als Ergebnis wird die Vaterschaft entweder mit einer Sicherheit von > 99,99% „praktisch erwiesen“ oder zu 100% ausgeschlossen. Um Fehler bei der Durchführung des Tests auszuschließen, arbeiten wir nach einem hohen Qualitätsstandard. Unter anderem werden alle ermittelten DNA-Profile mit den DNA-Profilen unseres Fachpersonals abgeglichen. So wird ein falscher Vaterschaftsausschluss durch eventuelle Verunreinigung der Probe mit der DNA des bearbeitenden Mitarbeiters verhindert. Jeder festgestellte Ausschluss der Vaterschaft wird durch eine unabhängige Doppelbestimmung mit der 2. Probe bestätigt.Wie lange dauert die Untersuchung?
Bei einem Standard-Test erhalten Sie die Untersuchungsergebnisse gewöhnlich innerhalb von 5-10 Werktagen. Bei der Untersuchung von Sondermaterial bzw. nicht sachgemäßer Probenahme und deshalb notwendiger neuer Beprobung kann es zu Verzögerungen kommen. Benötigen Sie das Untersuchungsergebnis innerhalb von 3 Werktagen, so können Sie gegen Aufpreis von 120,-€ unsere Expressanalyse in Anspruch nehmen.Werden die Untersuchungsergebnisse vertraulich behandelt?
Wir garantieren Ihnen absolute Diskretion. Alle erhobenen Daten und die Untersuchungsergebnisse unterliegen dem Datenschutz und sind allein den geschulten Mitarbeitern der JenaGen GmbH zugänglich. Die Daten werden ausschließlich an Computern bearbeitet, die keinen Zugang zum Internet haben, so dass ein Zugriff oder eine Manipulation der Daten von außen, z.B. durch einen Hacker, nicht möglich ist. Die Weitergabe der Untersuchungsdaten und -ergebnisse an Dritte kann nur dann erfolgen, wenn Sie uns schriftlich dazu bevollmächtigen.Welches Untersuchungsmaterial wird für die Durchführung eines DNA-Vaterschaftstests benötigt?
Prinzipiell kann von allen Materialien, die menschliche Körperzellen tragen, DNA gewonnen werden und für einen DNA-Vaterschaftstest eingesetzt werden. Da die DNA in allen Körperzellen identisch ist, wird das Untersuchungsergebnis durch die Herkunft der Zellen nicht beeinflusst. Für die Durchführung eines Standard-Vaterschaftstests der JenaGen GmbH werden Abstriche der Mundschleimhaut der Testpersonen angefertigt. Erfolgt die Probenahme durch einen Arzt, so können auch Blutproben als Untersuchungsmaterial entnommen werden. Möglich, aber technisch aufwendiger, ist die DNA-Gewinnung von sogenannten Sondermaterialien (z.B. Haare mit Haarwurzel, Kaugummi, Zahnbürste, Zigarettenkippen, benutzte Taschentücher, benutzte Schnuller etc.). Sollten Ihnen für die Untersuchung nur solche Materialien zur Verfügung stehen, bitten wir Sie um vorherige Kontaktaufnahme. Ungeeignet für die DNA-Gewinnung und Durchführung eines DNA-Vaterschaftstests sind abgeschnittene / ausgefallene Haare und Fingernägel.Wann beginnen Sie mit der Bearbeitung des Auftrages?
Sofort nach Zahlungseingang des Gesamtbetrages für den DNA-Vaterschaftstest beginnen wir mit der Analyse. Bis zum Beginn der Untersuchung können Sie jederzeit den Auftrag ohne Angabe von Gründen zurückziehen und erhalten natürlich alle bis dahin geleisteten Zahlungen zurückerstattet.Ist die Untersuchung mit Schmerzen verbunden?
Nein. Für die Untersuchung werden mit einem Wattetupfer Abstriche an der Wangeninnenseite (Mundschleimhautabstriche) angefertigt.Wie alt muss das Kind sein, ehe ein Vaterschaftstest durchgeführt werden kann?
Es gibt keine Altersbeschränkung für einen Vaterschaftstest. Ein Abstrich der Mundschleimhaut kann bei einem Neugeborenen ebenso leicht wie bei einem Erwachsenen durchgeführt werden. Die dabei entnommenen Zellen und die enthaltene DNA sind ausreichend für die Analyse. Wird das Kind noch gestillt, so sollte zwischen dem letzten Stillen und der Abnahme des Mundschleimhautabstriches mindestens 1 Stunde vergangen sein.Kann ein DNA-Vaterschaftstests durchgeführt werden, wenn keine Proben der Mutter zur Verfügung stehen?
Die Vaterschaft kann auch ohne eine Vergleichsprobe der Mutter (Defizienz-Fall) festgestellt werden. Allerdings erhöht sich die Sicherheit des Vaterschaftstests, wenn neben dem Vater und dem Kind auch die Mutter mit untersucht wird. Daher empfehlen wir die Untersuchung von Kind, Vater und Mutter (Triaden-Fall) und garantieren für diese Art der Untersuchung eine Ergebnissicherheit von > 99,999% (im Vergleich zu > 99,99% für den Defizienz-Fall).Wieviele Genorte (Markersysteme) untersuchen Sie?
Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer sollten mindestens 12 Genorte auf 10 Chromosomen untersucht werden. Um Ihnen eine höhere Sicherheit bieten zu können, übertreffen wir diese Vorgaben und untersuchen mindestens 16 Genorte. Bei einem Standard-Vaterschaftstest Vater/Kind wird mit der Untersuchung von 16 Genorten erfahrungsgemäß eine Aussage-Sicherheit >99,99% erreicht. Je nach Bedarf können bis zu 46 Genorte untersucht werden.Sind Sie ein Untersuchungslabor oder lediglich ein Vermittler von Vaterschaftstests?
Wir führen alle Vaterschaftstests in unserem modern ausgestatteten gentechnischen Labor in Jena selbst durch. Dies hat für Sie mehrere Vorteile: Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten, z.B. durch Vermittlungsgebühren. Die Proben gehen nicht durch mehrere Hände, so dass Probenverwechselungen vermieden werden. Bei Fragen können Sie sich direkt an unser geschultes Fachpersonal wenden (Kontakt). Und Sie können sich darauf verlassen, dass wir nach höchsten Qualitätsstandards arbeiten.Unterscheidet sich ein privater Vaterschaftstest von einem gerichtlichen Vaterschaftstest?
Private Vaterschaftstests wie der JenaGen-Vaterschaftstest unterscheiden sich methodisch und im Ergebnis nicht von Vaterschaftsgutachten, die von staatlicher Seite (Gericht, Jugendamt) in Auftrag gegeben werden. Allerdings sind private Vaterschaftstests für das Wohl des Kindes und den Bestand der Familie häufig weniger problematisch als eine gerichtlich erzwungene Vaterschaftsklärung. Sie erhalten auf diskrete Weise Sicherheit über Verwandtschaftsverhältnisse ohne zuvor Anwälte oder Ärzte hinzuziehen zu müssen. So haben Sie die Gelegenheit nach Erhalt des Ergebnisses in Ruhe die nächsten Schritte zu bedenken. Unter bestimmten Bedingungen können auch private Vaterschaftstest gerichtlich verwertet werden (rechtliche Situation und Gerichtsverwertbarkeit).Können auch andere Verwandtschaftsverhältnisse untersucht werden?
Ja. Mit der DNA-Mikrosatellitenanalyse, die dem JenaGen-Vaterschaftstest zugrunde liegt, können auch andere Verwandtschaftsverhältnisse geklärt werden, z.B. Großeltern-Enkel-Test, Mutterschaftstest, Voll- und Halbgeschwisterschaftstest oder Zwillingstest (Unterscheidung zwischen ein- oder zweieigen Zwillingen).Können bei der Untersuchung auch Informationen über genetische Veranlagungen oder Erbkrankheiten gewonnen werden?
Nein. Mit dem JenaGen-Vaterschaftstest können keine Informationen über genetische Veranlagungen oder Erbkrankheiten gewonnen werden. Bei der dem Test zugrunde liegenden Untersuchung von Mikrosatelliten-DNA werden ausschließlich „nicht-kodierende“ DNA-Abschnitte untersucht, also DNA, die keine Informationen über Gene, Merkmale oder Eigenschaften der Testperson enthält. Damit handelt es sich bei dieser Art von Analyse im eigentlichen Sinne auch nicht um einen „Gentest“.Wie erfolgt die Übermittlung des Ergebnisses?
Die Übermittlung des Testergebnisses erfolgt auf dem von Ihnen im Auftrag gewünschten Weg in schriftlicher Form per Post oder Fax. Vorab-Informationen sind telefonisch oder per e-mail möglich.Was ist, wenn die zu untersuchenden Testpersonen unterschiedliche Wohnorte haben?
Wir versenden unsere Probenahme-Sets gemäß Ihren Angaben weltweit. Zur Abstimmung der Probenentnahme und Identitätsprüfung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.Hintergrundinformation
„Mikrosatelliten-DNA-Analyse“ – was ist das?
Das menschliche Genom besteht aus 46 Chromosomen (je 23 von der Mutter und vom Vater), die zum größten Teil aus dem Erbmolekül – DNA bzw. DNS aufgebaut sind, das aus nur vier Grundbausteinen besteht (Adenin, Thymin, Cytosin, Guanin). Dieses Erbmolekül setzt sich zusammen aus informationstragenden Nukleinsäureabschnitten („kodierende“ Bereiche) – den Genen und regulatorischen Sequenzen - und Bereichen ohne bekannte Funktion („nicht-kodierend“). Die Gesamtzahl der Gene einer Körperzelle, verteilt auf diese 46 Chromosomen, enthält alle Erbinformationen zum Aufbau des menschlichen Organismus und zur Ausprägung individueller Merkmale wie Augen- und Haarfarbe.
In den „nicht-kodierenden“ Bereichen des DNA-Erbmoleküls befinden sich einfache Bausteinabfolgen (Sequenzen) z.B. „GC“ oder „AGCT“, die unterschiedlich häufig wiederholt aneinandergereiht sind, so dass diese DNA-Abschnitte verschieden lang sind. Diese Bereiche nennt man Mikrosatelliten. Die Kombination vieler verschiedener Mikrosatelliten ist für jedes Individuum ebenso charakteristisch wie ein Fingerabdruck und ergibt den „genetischen Fingerabdruck“ (oder auch DNA-Profil genannt). Dieser genetische Fingerabdruck kommt statistisch nur einmal unter allen Menschen auf der Welt vor und ist daher für jeden Menschen (außer eineiige Zwillinge) einzigartig.
Mit Hilfe des Mikrosatelliten-DNA-Profils, das übrigens keine Aussagen über die Merkmalsgene eines Menschen und keinen Rückschluss auf genetische Eigenschaften oder Krankheiten ermöglicht, kann, wie beim Vergleich von echten Fingerabdrücken, die Identität eines Individuums unzweifelhaft festgestellt werden.
In dem molekulargenetischen JenaGen-Vaterschaftstest werden 16 und mehr verschiedene Mikrosatelliten-Genorte der zu untersuchenden Personen analysiert und miteinander verglichen. Da das gesamte Erbgut eines jeden Menschen durch Kombination der einfachen Chromosomensätze der Eltern (je 23 Chromosomen) zustande kommt, müssen die Mikrosatelliten-Profile der untersuchten Person eine Kombination aus den DNA-Profilen der Eltern sein.
In den Abbildungen 1 und 2 ist jeweils ein Ausschnitt eines solchen DNA-Profils beispielhaft für 3 Genorte bzw. Mikrosatelliten-Systeme (D13S317, D16S539, D2S1338) und 3 Personen (Kind, Mutter, Vater) dargestellt. Bei der Erstellung eines DNA-Profils werden die untersuchten Mikrosatelliten-DNA-Regionen mit unterschiedlichen Fluoreszenzfarbstoffen markiert (hier Grün) und entsprechend ihrer Länge durch eine „Kapillarelektrophorese“ aufgetrennt. Durch Vergleich mit einer sogenannten „Allel-Leiter“ (oberste Reihe in Abb. 1 und 2) wird die Länge der Fragmente, die hier als Peaks dargestellt sind, bestimmt. Jeder Mensch kann pro Mikrosatelliten-System 1 oder 2 Peaks (Merkmale oder „Allele“) aufweisen, je nachdem, ob er von beiden Elternteilen identische oder unterschiedliche Merkmale geerbt hat. Bei einem Vaterschaftstest wird überprüft, ob jedes Allel des Kindes einem Allel des Vaters oder der Mutter zugeordnet werden kann. In dem in Abbildung 1 dargestellten Test wurde die Vaterschaft bestätigt, während sie in dem in Abbildung 2 dargestellten Test ausgeschlossen wurde.
Abb.1: Positiver Vaterschaftstest
In allen 3 dargestellten Mikrosatelliten-Systemen hat das Kind jeweils 1 Allel von der Mutter (rote Rahmen) und 1 Allel vom Vater (schwarze Rahmen) geerbt. Diese Ergebnisse sprechen für eine Vaterschaft. Zur Bestätigung dieser Hypothese müssen entsprechend der Richtlinien der Bundesärztekammer mindestens 9 weitere Mikrosatelliten-Genorte untersucht und verglichen werden. Die genaue Vaterschaftswahrscheinlichkeit wird dann mit einem biostatistischen Programm berechnet.
Abb.2: Negativer Vaterschaftstest
Eine Übereinstimmung der Allele von untersuchtem (potentiellen) Vater und Kind ist nur in einem der 3 dargestellten Mikrosatelliten-Systeme nachweisbar, nicht aber in den beiden anderen. In System D16S539 hat das Kind Allel `12´ von der Mutter geerbt. Allel `13´ muss demnach vom leiblichen Vater vererbt worden sein, über das der untersuchte potentielle Vater jedoch nicht verfügt. In System D2S1338 weist das Kind nur das eine Allel `25´ auf, das es sowohl vom Mutter als auch vom leiblichen Vater geerbt haben muss. Auch hier verfügt der untersuchte Vater nicht über das notwendige Allel. Dieses Ergebnis weist auf einen Ausschluß der Vaterschaft hin. Da solche fehlenden Allel-Übereinstimmungen allerdings auch durch (relativ seltene) zufällige Mutationen verursacht werden können, gilt gemäß den Richtlinien der Bundesärztekammer eine Vaterschaft erst dann als ausgeschlossen, wenn sich Kind und untersuchter potentieller Vater in drei oder mehr der mindestens untersuchten 12 Mikrosatelliten-Genorte unterscheiden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei eineiigen Zwillingen (genetisch identisch), die beide als Väter in Frage kommen könnten, keine eindeutige Aussage mit Hilfe eines solchen Vaterschaftstests erzielt werden kann.
Ermittlung der Vaterschaftswahrscheinlichkeit
Mit dem beschriebenen modernen molekularbiologischen Verfahren ist es möglich, eine Abstammung mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 99,99 % eindeutig festzustellen oder - im gegenteiligen Fall - zu 100 % auszuschließen.
Die Wahrscheinlichkeit des Verwandtschaftsgrades oder einer Vaterschaft wird mit Hilfe neuester biostatistischer Methoden berechnet. Die mathematische Grundlage dafür sind Häufigkeitsverteilungen einzelner Mikrosatelliten (Allelfrequenzen), die für europäische, afrikanische und asiatische Populationen ermittelt wurden. Dadurch kann ein sicherer Abstammungsnachweis geführt werden.
Die Aussagekraft der Analyse hängt sowohl von der Anzahl der untersuchten Familienmitglieder als auch von der Zahl der verwendeten Mikrosatelliten-Markersysteme ab. Durch eine Erhöhung dieser Zahl kann auch im Falle, dass ein Elternteil nicht zur Klärung der Verwandtschaft herangezogen werden kann (Defizienzfall) eine statistisch sichere Aussage über die Verwandtschaft gemacht werden.
In dem seltenen Fall, dass die mit den beim JenaGen-Vaterschaftstest routinemäßig untersuchten 16 Mikrosatelliten-Markersystemen erzielte Sicherheit nicht ausreicht, untersuchen wir weitere Markersysteme bis die garantierte Wahrscheinlichkeit von 99,99% erzielt wird. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Mögliche Untersuchungsergebnisse
Nach Durchführung des JenaGen-Vaterschaftstests, senden wir Ihnen ein ausführliches Vaterschaftsgutachten zu, je nach Wunsch per Post oder per Fax. Wie solche Gutachten aussehen, können Sie sich anhand zweier fiktiver Fälle ansehen:
- Beispielhaftes Vaterschaftsgutachten für bestätigte Vaterschaft (pdf-Format)
- Beispielhaftes Vaterschaftsgutachten für ausgeschlossene Vaterschaft (pdf-Format)
Datenschutz
Die Analysen werden ausschließlich in unserem molekularbiologischen Laboratorium ausgeführt. Alle erzeugten Daten unterliegen dem Datenschutz und sind nur unserem geschulten Fachpersonal zugänglich. Die eingeschickten Proben und alle bei der Analyse erzeugten Daten werden 3 Monate nach Übermittlung der Ergebnisse – auf Wunsch auch sofort nach Abschluß der Analyse - vernichtet.
Die Übermittlung der Daten und Ergebnisse an Dritte erfolgt nur dann, wenn Sie uns schriftlich bevollmächtigt haben.
Probenahme-Set und Ergebnisse werden als neutrale Postsendungen an Sie verschickt.
Rechtliche Situation und Gerichtsverwertbarkeit
Am 24.04.2009 hat der Deutsche Bundestag ein neues Gendiagnostikgesetz beschlossen. Demnach sollen heimliche Vaterschaftstests zukünftig verboten werden. Bereits nach der bisherigen Rechtssprechung sind heimliche Vaterschaftstest rechtswidrig, da sie gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Sie können daher auch nicht vor Gericht verwendet werden. Allerdings werden heimliche Vaterschaftstests derzeit aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlage nicht strafverfolgt. Dies ändert sich mit Inkrafttreten des neuen Gendiagnostikgesetzes. Dann gelten solche heimlichen Vaterschaftstests als Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Dem durchführenden Labor drohen Strafen bis 300.000 Euro und zwei Jahre Freiheitsentzug. Diese Neuregelung tritt zum 01.02.2010 in Kraft.
Private Vaterschaftstests, denen alle beteiligten Personen zugestimmt haben, dürfen auch weiterhin durchgeführt werden!
Nach einem Urteil des BVG vom 13.02.2007 müssen private und anonyme Vaterschaftstests nicht vor Gericht anerkannt werden, dürfen jedoch weiterhin angeboten und durchgeführt werden. Ein heimlich, ohne Einwilligung der Mutter, durchgeführter Vaterschaftstest gilt nach derzeitiger Rechtslage nicht als Anfangsverdacht zur Begründung einer Vaterschaftsanfechtungsklage. Gleichzeitig forderten die Richter jedoch den Gesetzgeber auf, nunmehr eine Regelung zu schaffen, die es Vätern erlaubt, ihre Zweifel an einer Vaterschaft überprüfen zu lassen. Dieser Aufforderung ist der Gesetzgeber mit dem am 1. April 2008 in Kraft getretenen neuen Gesetz zur Klärung der Vaterschaft nachgekommen. Im Gegensatz zu früher müssen rechtliche Väter nicht mehr vor Gericht ziehen und eine Anfechtungsklage einreichen, was in der Vergangenheit immer alle Beteiligten – ob Vater, Mutter, Kind – extrem belastet und geschmerzt hat. Durch die neue Gesetzeslage kann ein rechtlicher Vater außergerichtlich die Vaterschaft überprüfen lassen, ohne dass er befürchten muss, automatisch seine rechtliche Bindung und Verantwortung fürs Kind zu verlieren, falls das Abstammungsgutachten ihn als biologischen Erzeuger ausschließt. Wird die Vaterschaft ausgeschlossen, hat der rechtliche Vater zwei Jahre Zeit, sich zu überlegen, ob er die Vaterschaft anfechtet oder nicht.
Damit ein privat angefertigtes Vaterschaftsgutachten gerichtlich verwertet werden kann, müssen mehrere Mindestvoraussetzungen erfüllt sein:
Alle beteiligten Personen (bei Minderjährigen der / die Sorgeberechtigten) müssen der Durchführung des Vaterschaftstests schriftlich zugestimmt haben, im Normalfall also Mutter und (potentieller) Vater.
Vor der Entnahme der Proben muss die Identität der anwesenden Personen zweifelsfrei durch eine autorisierte Person, z.B. Rechtsanwalt, Notar oder Hausarzt, festgestellt werden – führen Sie deshalb bei der Probeentnahme gültige Personaldokumente bei sich (für das Kind ggf. die Geburtsurkunde). Diese Person überwacht die Richtigkeit der Probenentnahme, die korrekte Beschriftung der Proben und deren direkten Versand an unser Untersuchungslabor. Damit wird gewährleistet, dass keine Manipulation der Proben durch eine der Testpersonen oder Dritte vorgenommen werden kann.
Formulare für die Niederschrift über die Probenentnahme und den Identitätsnachweis der beteiligten Personen können Sie ebenfalls von unserer Webseite herunterladen.
Auf Wunsch kann die Probenentnahme auch direkt vor Ort in unserem Untersuchungslabor erfolgen und dokumentiert werden.
Über die Zulassung eines Vaterschaftsgutachtens bei Gericht entscheidet letztendlich der zuständige Richter. Die JenaGen GmbH kann daher keine Garantie für die gerichtliche Anerkennung geben.
Psychische Belastungen
Wer einen Vaterschaftstest durchführen lässt, sollte sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein. Ein unerwartetes Ergebnis kann eine Familie oder eine Ehe vor eine große Belastungsprobe stellen. Insbesondere die betroffenen Kinder können durch die neue Situation stark belastet werden. Das Ausmaß der Belastung ist natürlich von Fall zu Fall verschieden und hängt stark vom Alter des Kindes sowie dessen Beziehung zum putativen Vater ab. Ist die Beziehung eng, so wird ein Kind möglicherweise Angst vor dem Verlust eines Elternteils und damit verbunden Angst vor dem Verlust an Liebe, Zuneigung und auch Zugehörigkeit haben. Reaktionen und Veränderungen im Verhalten des Kindes sollten daher genau beobachtet werden. Stellen Sie etwaige Verhaltensänderungen beim Kind fest, sollten Sie professionelle Hilfe durch einen Psychologen in Erwägung ziehen.
Unser geschultes Personal steht Ihnen gerne bei einer Entscheidungsfindung zur Seite oder vermittelt den Kontakt zu einem Psychologen und/oder Familien-Mediator.
Unter anderem können Sie sich in Internetforen wie elternforen.com mit anderen Betroffenen zum Thema Vaterschaftstest austauschen.
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